Allgemeine Geschäftsbedingungen von Daniela Kunath, Freiberufliche Texterin

(im Folgenden Autorin genannt)

 

  1. Allgemeines

1.1 Die nachfolgenden AGB gelten für alle schriftlich und mündlich geschlossenen Verträge, denen eine Leistung zwischen dem Auftraggeber und der Autorin zu Grunde liegt. Sie gelten auch in dem Fall, dass der Auftraggeber eigene AGB nutzt, die von den hier aufgeführten AGB abweichen oder ihnen entgegenstehen.

1.2 Abweichungen von den hier aufgeführten AGB sind ausschließlich nach schriftlicher Anerkennung durch die Autorin gültig.

1.3 Der Auftrag an die Autorin gilt als rechtsverbindlich erteilt, sobald der Auftraggeber das Angebot der Autorin mündlich oder schriftlich angenommen hat. 

  1. Abnahme und Korrektur

2.1 Die erbrachten Leistungen der Autorin gelten als abgenommen, sobald der Auftraggeber

  • mündlich oder schriftlich die Abnahme erklärt hat,
  • die Arbeiten verwendet
  • und / oder die Rechnung bezahlt hat. 

Eine Nichtabnahme muss binnen einer Woche nach Lieferung vom Auftraggeber schriftlich begründet werden. Geringfügige Abweichungen berechtigen keine Abnahmeverweigerung. Wird eine Nichtabnahme nicht binnen einer Woche nach Lieferung schriftlich erklärt, so gilt die Leistung als abgenommen.

2.2 In jedem Auftrag an die Autorin ist das Recht auf einen Korrekturdurchgang beinhaltet, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

2.3 Änderungswünsche nach (Teil-)Lieferung müssen der Autorin innerhalb eines angemessenen, in der Regel eine Woche, Zeitraums schriftlich mitgeteilt werden.

 

  1. Vergütung/Honorar

3.1 Die Vergütung erfolgt nach Vereinbarung.

3.2. Sämtliche von der Autorin erbrachten Leistungen sind, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart worden ist, für den Auftraggeber kostenpflichtig. Neben dem vereinbarten Honorar für die Leistung an sich, erstattet der Auftraggeber der Autorin auch Fahrt- und Reisekosten sowie sonstige Auslagen, sofern diese für die Leistungserbringung notwendig und im Vorfeld abgesprochen waren.

3.3 Das Honorar ist vollständig bei Lieferung der vereinbarten Leistungen fällig. Die Autorin behält sich vor, bei einem Auftrag mit hohem Zeitaufwand oder regelmäßig wiederkehrenden Leistungen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen.

3.4 Vom Auftraggeber gebuchte Stunden berechtigen die Autorin zur Rechnungsstellung der gebuchten Stunden, unabhängig davon, ob diese in Anspruch genommen worden sind.

3.5 Vom Auftraggeber verschuldete Verzögerungen in der Auftragsbearbeitung berechtigen die Autorin zu einer angemessenen Honorarerhöhung.

3.6 Der Auftraggeber ist für die Abgabe an die Künstlersozialkasse selbst verantwortlich. (https://www.kuenstlersozialkasse.de/unternehmen-und-verwerter/wer-ist-abgabepflichtig.ht

 

  1. Geheimhaltung

4.1 Die Autorin verpflichtet sich, über alle ihr im Laufe der Geschäftsbeziehung bekanntwerdenden Geschäftsvorgänge des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren. Davon ausgenommen sind offenkundige Vorgänge. Die Vereinbarung gilt auch nach Erbringung der Vertragsleistung.

 

  1. Haftung

5.1 Die Autorin verpflichtet sich, ihre Arbeit sorgfältig auszuführen. Sie haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und maximal bis zur Höhe des Auftragswertes nur bei grober Fahrlässigkeit oder nachweislichem Vorsatz.

5.2 Für Schäden an vom Auftraggeber überlassenen Materialen haftet die Autorin lediglich bei grober Fahrlässigkeit oder nachweislichem Vorsatz.

5.3 Der Auftraggeber erteilt der Autorin die Erlaubnis, erforderliche Fremdleistungen in Anspruch zu nehmen. Der jeweilige Auftragnehmer ist kein Erfüllungsgehilfe der Autorin. Die Autorin haftet ausschließlich bei eigenem Verschulden, grober Fahrlässigkeit oder nachweislichem Vorsatz.

5.4 Die Autorin überlässt ihre Arbeitsergebnisse dem Auftraggeber, der diese auf sachliche und formale Richtigkeit überprüft und anschließend genehmigt. Mit der Abnahme der erbrachten Leistungen gilt die Genehmigung als erteilt und der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die sachliche und formale Richtigkeit der Arbeitsergebnisse.

5.5 Der Auftraggeber stellt sicher, dass er alle erforderlichen Rechte für Unterlagen besitzt, die er der Autorin zur Verfügung stellt. Besitzt er diese Rechte nicht, stellt er die Autorin von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

5.6 Beanstandungen offensichtlicher Mängel macht der Auftraggeber innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung der Leistungen geltend und räumt der Autorin eine angemessene Frist zur Nachbesserung ein. Alle (weiteren) Mängel verjähren entsprechend der gesetzlichen Verjährungsfrist.

 

  1. Schlussbestimmungen

6.1 Ist eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam, so bleiben die übrigen Punkte hiervon unberührt.

6.2 Es liegt das Recht der Bundesrepublik Deutschland zu Grunde.

6.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand sind der Sitz der Autorin.